Partnerbedingungen für Umzugsunternehmen

Rahmenbedingungen für die Nutzung der MoveDeal-Plattform durch Umzugsunternehmen.

Fassung: 1.0Gültig ab: 22. August 2026

Diese Partnerbedingungen regeln die Nutzung der Online-Vermittlungsplattform der MoveDeal UG (haftungsbeschränkt), Breslauerstr. 3, 80809 München (nachfolgend „MoveDeal“) durch Umzugsunternehmen (nachfolgend „Partner“). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Das Wichtigste in Kürze

MoveDeal vermittelt Umzugsaufträge, führt sie aber nicht selbst durch. Der Umzugsvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Kunden zustande. Sie tragen die Verantwortung für die Durchführung und haften dem Kunden gegenüber. MoveDeal erhält für die Vermittlung und die Abwicklung eine Provision, die von Ihrer Auszahlung abgezogen wird.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Rolle von MoveDeal

MoveDeal betreibt eine Online-Plattform, über die Kunden Umzugsanfragen einstellen und Umzugsunternehmen hierauf Angebote abgeben können. MoveDeal erbringt damit einen Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150.

MoveDeal ist Vermittler. MoveDeal erbringt selbst keine Umzugs-, Transport-, Lager- oder Reinigungsleistungen, ist nicht Frachtführer oder Möbelspediteur und wird nicht Vertragspartei des zwischen Partner und Kunde geschlossenen Umzugsvertrags. Eine Haftung von MoveDeal für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder für die Überschreitung von Lieferfristen nach den §§ 451 ff. HGB besteht nicht.

Diese Partnerbedingungen bilden den Rahmenvertrag zwischen MoveDeal und dem Partner. Sie gelten für jede Nutzung der Plattform durch den Partner, insbesondere für jedes abgegebene Angebot und jeden hierüber vermittelten Auftrag. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn MoveDeal ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Partner handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Zwischen MoveDeal und dem Partner oder dessen Mitarbeitenden entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis. Der Partner ist für die Anmeldung und Abführung von Steuern und Sozialabgaben für sich und seine Mitarbeitenden allein verantwortlich.

§ 2 Registrierung, Aufnahme und Verifizierung

Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Die Person, die die Registrierung vornimmt, versichert, zur Vertretung des Partners berechtigt zu sein. Alle Angaben müssen wahr, vollständig und aktuell sein; Änderungen sind unverzüglich im Partnerkonto zu aktualisieren.

Mit der Registrierung kommt noch kein Vertrag zustande. Der Rahmenvertrag nach diesen Partnerbedingungen kommt erst zustande, wenn MoveDeal die Aufnahme des Partners nach erfolgreicher Prüfung der nach § 3 erforderlichen Nachweise bestätigt (Verifizierung). Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Erst nach erfolgter Verifizierung kann der Partner Angebote auf Umzugsanfragen abgeben. Lehnt MoveDeal die Verifizierung ab, teilt MoveDeal dem Partner die Gründe mit und gibt ihm Gelegenheit, fehlende oder unzureichende Nachweise nachzureichen.

Ein Anspruch auf die Vermittlung von Aufträgen, auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder auf eine bestimmte Sichtbarkeit auf der Plattform besteht nicht. MoveDeal schuldet keinen Vermittlungserfolg.

Der Partner ist für die Zugangsdaten zu seinem Partnerkonto verantwortlich, hat sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen und MoveDeal einen Verlust oder Missbrauch unverzüglich mitzuteilen. Die im Partnerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als Zustelladresse für vertragsrelevante Mitteilungen.

§ 3 Erforderliche Nachweise und Dokumente

Der Partner hat vor der Verifizierung die folgenden Nachweise über die Plattform hochzuladen. MoveDeal prüft sie, um die gewerberechtliche Zulässigkeit und die Versicherung der vermittelten Leistungen sicherzustellen und um seinen Pflichten zur Nachverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer nach Art. 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) nachzukommen.

Gewerbeanmeldung
Nachweis der Anmeldung des Umzugs- bzw. Transportgewerbes.
Handelsregisterauszug
Bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften (z. B. GmbH, UG, OHG, KG) zusätzlich erforderlich; er weist die Vertretungsberechtigung nach.
Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person (Vorder- und Rückseite)
Personalausweis oder Pass der Geschäftsführung bzw. der inhabenden Person.
Adressnachweis
Aktueller Nachweis der Geschäftsadresse, z. B. eine Versorgerrechnung oder Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate.
Güterkraftverkehrsberechtigung
Bei gewerblichem Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht die Erlaubnis nach § 3 GüKG oder die EU-Lizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Wird ausschließlich mit Fahrzeugen bis 3,5 t befördert, ist dies im Partnerkonto anzugeben.
Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Deckungshöhe.
Verkehrshaftungs- bzw. Transportversicherung
Nachweis der Versicherung der Haftung für das Umzugsgut, im gewerblichen Güterkraftverkehr insbesondere die Verkehrshaftungsversicherung nach § 7a GüKG.
Steuerliche Angaben
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer. Diese Angabe wird für die Provisionsabrechnung und deren umsatzsteuerliche Behandlung benötigt.

Der Partner hat dafür zu sorgen, dass die hinterlegten Nachweise während der gesamten Vertragsdauer gültig bleiben. Läuft ein Nachweis ab oder entfällt eine Erlaubnis oder ein Versicherungsschutz, hat der Partner MoveDeal unverzüglich zu informieren und einen aktualisierten Nachweis hochzuladen. Bis dahin kann MoveDeal die Angebotsabgabe nach § 9 einschränken.

MoveDeal prüft die Nachweise auf Plausibilität und Vollständigkeit. Diese Prüfung entlastet den Partner nicht von seiner eigenen Verantwortung für das Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse und Versicherungen und begründet keine Zusicherung von MoveDeal gegenüber Kunden oder Dritten.

Zur Auszahlung von Vergütungen ist zusätzlich der Abschluss des Onboardings beim Zahlungsdienstleister (§ 6) erforderlich. Dieser führt eine eigene Identitäts- und Kontoprüfung durch. MoveDeal hat auf deren Ergebnis keinen Einfluss.

§ 4 Pflichten des Partners

Der Partner erbringt die von ihm angebotenen Leistungen fachgerecht, mit ausreichend qualifiziertem Personal und mit geeigneten, verkehrssicheren Fahrzeugen und Hilfsmitteln.

Der Partner hält die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften ein, insbesondere:

  • das Güterkraftverkehrsgesetz und die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten,
  • das Mindestlohngesetz sowie die Vorschriften zur Sozialversicherung und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
  • die Pflicht zur Unterrichtung des Kunden über die Haftungsbestimmungen nach § 451g HGB, soweit der Partner als Möbelspediteur tätig wird,
  • die Vorschriften über Verbraucherrechte, soweit der Kunde Verbraucher ist, einschließlich der Pflicht zur Information über ein etwaiges Widerrufsrecht,
  • die Vorschriften über die Rechnungsstellung, insbesondere § 14 UStG.

Der Partner führt die vermittelten Aufträge grundsätzlich mit eigenem Personal aus. Der Einsatz von Subunternehmern ist MoveDeal vorab anzuzeigen; der Partner bleibt in diesem Fall gegenüber Kunde und MoveDeal in vollem Umfang verantwortlich und hat sicherzustellen, dass der Subunternehmer die Anforderungen nach § 3 und § 4 gleichermaßen erfüllt.

Mitarbeitende des Partners dürfen nicht den Eindruck erwecken, für MoveDeal tätig zu sein. Der Partner tritt gegenüber dem Kunden unter seiner eigenen Firma auf.

Der Partner hält vereinbarte Termine ein. Zeichnet sich eine Verspätung ab, informiert er unverzüglich den Kunden und dokumentiert dies über die Plattform. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist MoveDeal unverzüglich zu informieren, damit dem Kunden eine Alternative angeboten werden kann.

Nach Abschluss der Leistung dokumentiert der Partner die Übergabe gemeinsam mit dem Kunden und hält dabei etwaige erkennbare Schäden oder Mängel fest. Macht ein Kunde Schäden geltend, nimmt der Partner innerhalb von sieben Tagen Stellung und meldet den Schaden unverzüglich seiner Versicherung.

Der Partner nutzt die Plattform nicht missbräuchlich. Untersagt sind insbesondere die Abgabe von Angeboten ohne Leistungsbereitschaft, unzutreffende Angaben über das eigene Unternehmen, die Manipulation von Bewertungen sowie der automatisierte Abruf von Daten ohne Zustimmung von MoveDeal.

§ 5 Angebote und Zustandekommen des Umzugsvertrags

Kunden stellen Umzugsanfragen mit Angaben zu Adressen, Terminwunsch und Umzugsgut ein. Verifizierte Partner können hierauf Angebote abgeben. Das Angebot ist eine verbindliche Erklärung des Partners und muss den Gesamtpreis als Bruttopreis in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie den Leistungsumfang eindeutig ausweisen.

Der Umzugsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Partners über die Plattform annimmt. Vertragsparteien des Umzugsvertrags sind ausschließlich der Kunde und der Partner. MoveDeal wird nicht Vertragspartei.

Der Partner prüft die Angaben des Kunden auf Plausibilität, soweit ihm dies möglich ist, und fragt Unklarheiten vor Abgabe des Angebots über die Plattform nach. Stellt sich vor Ort ein Mehraufwand heraus, der auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruht, ist dieser mit dem Kunden abzustimmen und zu dokumentieren. Eine Änderung des Preises setzt die Zustimmung des Kunden voraus.

Der Partner ist gegenüber dem Kunden zur Rechnungsstellung über die von ihm erbrachte Umzugsleistung verpflichtet. MoveDeal stellt keine Rechnung über die Umzugsleistung und schuldet sie nicht.

§ 6 Preise, Provision und Zahlungsabwicklung

Die Registrierung und die Nutzung der Plattform sind für den Partner kostenlos. Es fallen keine Grundgebühren und keine Kosten für die Abgabe von Angeboten an. MoveDeal wird ausschließlich erfolgsabhängig durch eine Provision vergütet.

Die Provision beträgt 12 % des Bruttopreises des vermittelten Auftrags zuzüglich der hierauf anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Bezugsgröße ist der vom Kunden zu zahlende Bruttopreis. Die Provision entsteht mit dem Zustandekommen des Umzugsvertrags und wird mit der Auszahlung abgerechnet.

Rechenbeispiel

Bei einem Bruttopreis von 1.000,00 € beträgt die Provision 120,00 € netto zuzüglich 22,80 € Umsatzsteuer, insgesamt 142,80 €. Ausgezahlt werden 857,20 €. Bezogen auf den Bruttopreis entspricht der Abzug 14,28 %.

MoveDeal erteilt dem Partner über die Provision eine Abrechnung, die den Anforderungen des § 14 UStG entspricht und im Partnerkonto abrufbar ist.

Die Zahlung des Kunden wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Partner benötigt hierfür ein Konto bei Stripe, das er im Rahmen des Onboardings über die Plattform einrichtet; es gelten insoweit zusätzlich die Bedingungen von Stripe. MoveDeal ist kein Zahlungsdienstleister und kein Kreditinstitut und führt für den Partner keine Konten.

Die Auszahlung des um die Provision verminderten Betrags wird veranlasst, nachdem der Auftrag als durchgeführt gemeldet und vom Kunden bestätigt wurde. Der Zeitpunkt der Wertstellung richtet sich nach den Abläufen des Zahlungsdienstleisters und des kontoführenden Instituts. Bestätigt der Kunde nicht und macht er auch keine Beanstandung geltend, veranlasst MoveDeal die Auszahlung nach Ablauf einer angemessenen Frist von sich aus.

Bei einer Beanstandung des Kunden, einem Streitfall oder einer Rückbelastung (Chargeback) kann MoveDeal die Auszahlung bis zur Klärung zurückhalten. Wird ein Betrag an den Kunden zurückgezahlt, entfällt die Provision anteilig; bereits vereinnahmte Provision wird in diesem Umfang erstattet oder mit künftigen Auszahlungen verrechnet.

Vereinbart der Partner mit dem Kunden abweichend hiervon eine Zahlung außerhalb der Plattform, bleibt die Provision nach dieser Vorschrift geschuldet und wird dem Partner in Rechnung gestellt. § 12 bleibt unberührt.

Eine Änderung des Provisionssatzes für künftige Aufträge ist nur nach dem Verfahren des § 14 möglich. Bereits vermittelte Aufträge bleiben unberührt.

§ 7 Stornierung und Terminverschiebung

Storniert der Partner einen bereits angenommenen Auftrag oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, informiert er MoveDeal und den Kunden unverzüglich über die Plattform und gibt den Grund an.

In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch des Partners für den betreffenden Auftrag. Ansprüche des Kunden gegen den Partner, insbesondere auf Ersatz der Kosten einer Ersatzbeauftragung, richten sich nach dem Umzugsvertrag und dem Gesetz. MoveDeal kann dem Partner die MoveDeal nachweislich entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen.

Eine Verschiebung des Termins ist nur im Einvernehmen mit dem Kunden möglich und über die Plattform zu dokumentieren.

Storniert der Kunde, richten sich die Rechtsfolgen nach dem Umzugsvertrag und dem Gesetz, insbesondere nach § 415 HGB. Die Provision entfällt in dem Umfang, in dem der Partner keine Vergütung erhält.

Häufige oder kurzfristige Stornierungen durch den Partner können zu einer Einschränkung oder Beendigung nach § 9 führen.

§ 8 Bewertungen, Ranking und Sichtbarkeit

Nach Abschluss eines Auftrags kann der Kunde den Partner bewerten. Bewertungen werden mit dem Namen des Partners veröffentlicht und gehen in dessen Durchschnittsbewertung ein. Bewertungen können nur von Kunden abgegeben werden, deren Auftrag über die Plattform vermittelt und durchgeführt wurde.

MoveDeal kann eine Bewertung ausblenden oder entfernen, wenn sie rechtswidrig ist, keinen Bezug zur erbrachten Leistung hat, Beleidigungen oder personenbezogene Daten Dritter enthält oder erkennbar manipuliert wurde. Der Partner kann eine Bewertung über das Partnerkonto melden; MoveDeal teilt die Entscheidung und deren Begründung mit.

Die Reihenfolge, in der Partner und deren Angebote dargestellt werden, richtet sich im Wesentlichen nach den folgenden Parametern, deren relative Bedeutung in der genannten Reihenfolge abnimmt:

  • Übereinstimmung des Angebots mit der Anfrage des Kunden, insbesondere Termin, Leistungsumfang und Einsatzgebiet,
  • der angebotene Preis,
  • die Durchschnittsbewertung und die Anzahl der Bewertungen,
  • der Verifizierungsstatus und die Vollständigkeit des Profils,
  • die Zuverlässigkeit in der Vergangenheit, insbesondere Reaktionszeit, Stornierungsquote und Beanstandungsquote.

Eine bevorzugte Platzierung gegen Entgelt bietet MoveDeal nicht an. Sollte dies künftig eingeführt werden, wird eine solche Platzierung als Werbung gekennzeichnet und MoveDeal informiert nach dem Verfahren des § 14.

§ 9 Einschränkung, Sperrung und Beendigung

MoveDeal kann die Nutzung der Plattform durch den Partner einschränken, insbesondere die Angebotsabgabe aussetzen oder das Partnerkonto sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Sachliche Gründe sind insbesondere:

  • der Ablauf, Widerruf oder Wegfall einer nach § 3 erforderlichen Erlaubnis oder eines Versicherungsschutzes,
  • unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Registrierung oder im Profil,
  • wiederholte Stornierungen, Terminversäumnisse oder erhebliche Verspätungen,
  • wiederholte oder schwerwiegende berechtigte Beanstandungen von Kunden,
  • ein Verstoß gegen § 4, § 11 oder § 12,
  • der begründete Verdacht auf Betrug, Geldwäsche oder eine sonstige Straftat,
  • eine behördliche oder gerichtliche Anordnung.

MoveDeal teilt dem Partner die Gründe für eine Einschränkung oder Sperrung spätestens mit deren Wirksamwerden in Textform mit und benennt die maßgeblichen Tatsachen und Umstände. Der Partner kann hierzu Stellung nehmen; das Beschwerdeverfahren nach § 13 steht offen. Erweist sich die Maßnahme als unbegründet, hebt MoveDeal sie unverzüglich auf.

Der Rahmenvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Partner kann ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. MoveDeal kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen in Textform unter Angabe der Gründe kündigen.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MoveDeal insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 4, § 11 oder § 12 vor. In diesem Fall sowie bei einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung kann MoveDeal ohne Einhaltung der Frist kündigen; die Gründe werden mitgeteilt.

Bereits zustande gekommene Umzugsverträge sind vom Partner auch nach einer Kündigung des Rahmenvertrags zu erfüllen; für diese Aufträge gelten diese Partnerbedingungen bis zur vollständigen Abwicklung einschließlich der Provisions- und Auszahlungsregelungen fort.

§ 10 Haftung und Freistellung

Der Partner haftet dem Kunden für die von ihm erbrachten Leistungen nach dem Umzugsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 451 ff. HGB. MoveDeal haftet hierfür nicht.

Der Partner stellt MoveDeal von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten aus diesen Partnerbedingungen oder aus einem vermittelten Umzugsvertrag beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung setzt voraus, dass MoveDeal den Partner über die Inanspruchnahme unverzüglich informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.

MoveDeal haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MoveDeal nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

MoveDeal schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten und Störungen, die MoveDeal nicht zu vertreten hat, begründen keine Ansprüche. MoveDeal haftet nicht für die Richtigkeit der von Kunden eingestellten Angaben, insbesondere nicht für Angaben zum Umzugsgut oder zu den örtlichen Verhältnissen.

Die Verjährung von Ansprüchen des Partners gegen MoveDeal richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln nicht allgemein bekannte Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten, vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Rahmenvertrags fort.

MoveDeal übermittelt dem Partner die zur Angebotserstellung und Auftragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden. Der Partner ist für die Verarbeitung dieser Daten datenschutzrechtlich eigenverantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; eine Auftragsverarbeitung liegt nicht vor.

Der Partner darf die Kundendaten ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung des jeweiligen Auftrags verwenden. Eine Verwendung für eigene Werbung oder eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung des Kunden unzulässig. Nach Wegfall des Verwendungszwecks löscht der Partner die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Partner trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und informiert MoveDeal unverzüglich über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die vermittelte Aufträge betrifft.

Wie MoveDeal personenbezogene Daten verarbeitet, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 12 Umgehungsverbot

Der Partner darf Kunden, die er über die Plattform erhalten hat, nicht dazu veranlassen, den Auftrag außerhalb der Plattform abzuschließen oder abzuwickeln, um die Provision zu vermeiden. Untersagt ist insbesondere, dem Kunden vor Vertragsschluss ein Angebot außerhalb der Plattform zu unterbreiten oder eine Zahlung außerhalb der Plattform zu vereinbaren.

Nicht erfasst sind die für die Durchführung erforderliche direkte Kommunikation mit dem Kunden sowie Aufträge von Kunden, die der Partner nachweislich unabhängig von der Plattform gewonnen hat.

Bei einem Verstoß bleibt die Provision nach § 6 geschuldet. MoveDeal kann daneben Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen und den Verstoß nach § 9 sanktionieren.

§ 13 Beschwerdemanagement und Streitbeilegung

Der Partner kann Beschwerden über die Nutzung der Plattform, insbesondere über technische Störungen, über Maßnahmen nach § 9 sowie über Abrechnungen und Auszahlungen, in Textform an contact@movedeal.app oder über das Partnerkonto einreichen.

MoveDeal bestätigt den Eingang unverzüglich, prüft die Beschwerde und teilt das Ergebnis in Textform unter Angabe der Gründe mit. MoveDeal bearbeitet Beschwerden zügig, individuell und in einer dem Anlass angemessenen Zeit.

Führt die Beschwerde nicht zu einer Einigung, können die Parteien versuchen, die Streitigkeit außergerichtlich durch Mediation beizulegen. Die Bereitschaft zur Mediation begründet keinen Verzicht auf die Beschreitung des Rechtswegs.

Der Rechtsweg bleibt daneben jederzeit offen.

§ 14 Änderungen dieser Partnerbedingungen

MoveDeal kann diese Partnerbedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an eine geänderte Rechtsprechung, an eine Weiterentwicklung der Plattform oder an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse erforderlich ist und den Partner nicht unangemessen benachteiligt.

MoveDeal teilt die geänderten Bedingungen mindestens 15 Tage vor deren Wirksamwerden in Textform mit und weist auf die Änderungen hin. Erfordert eine Änderung technische oder betriebliche Anpassungen beim Partner, verlängert MoveDeal die Frist entsprechend.

Der Partner kann den Rahmenvertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Nutzt der Partner die Plattform nach Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge weist MoveDeal in der Mitteilung gesondert hin.

Änderungen, zu denen MoveDeal aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung sofort verpflichtet ist, sowie Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen Gefahr für die Plattform, ihre Nutzer oder Dritte können ohne Einhaltung der Frist wirksam werden.

Für einen bereits vermittelten Auftrag gilt die Fassung dieser Partnerbedingungen, die bei Zustandekommen des Umzugsvertrags gegolten hat. Die jeweils akzeptierte Fassung wird mit Datum im Partnerkonto dokumentiert.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag ist München, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. MoveDeal bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

Erklärungen und Mitteilungen nach diesen Partnerbedingungen bedürfen der Textform. Die Übermittlung per E-Mail an die im Partnerkonto hinterlegte Adresse oder über das Partnerkonto genügt.

Die Übertragung des Rahmenvertrags oder die Abtretung von Ansprüchen daraus bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Der Partner kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Partnerbedingungen. Übersetzungen dienen der Information.

MoveDeal UG (haftungsbeschränkt), Breslauerstr. 3, 80809 München. Geschäftsführer: noch nicht vorhanden. Kontakt: contact@movedeal.app. Weitere Angaben finden Sie im Impressum.

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